News & comments

19.11.2011 11:12

Landtags-Grüne fordern regionale Energieagenturen

Initiative von energiewerk und Ludwig Hartmann

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11.06.2011 16:58

Gegen zentralistische Hochspannungstrassen!

Die Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz der schwarz-gelben Regierung ist in der 1. Lesung. Gefahr im Verzug!

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30.05.2011 12:08

Die Zukunft der Stromnetze

Wie und warum wird aus einer Gesellschaft von passiven Konsumenten die autarke Produzentengesellschaft?

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Partner

Energiewerk Stiftung > Stiftung > Stiftungszwecke

Stiftungszwecke nach Satzung

 
Die energiewerk Stiftung bezweckt die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie des Umweltschutzes jeweils auf den Gebieten erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz mit dem Ziel einer innovativen, nachhaltigen, rationellen und ethisch verantwortbaren Energiewirtschaft.
 
Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
 
1. die Darstellung der Energiethematik im Zusammenhang mit Umweltschutz, erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in politischer, wirtschaftlicher und künstlerischer Hinsicht unter Berücksichtigung der Verantwortung gegenüber Nachfolgegenerationen im Rahmen von Seminaren, Tagungen und Ausstellungen,
 
2. die Information der Allgemeinheit über die rechtlichen und steuerrechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen des Einsatzes erneuerbarer Energien in Vorträgen, Foren, Seminaren und Ausstellungen sowie wissenschaftliche Weiterentwicklung der Grundlagen hierzu in Arbeitsgruppen und Tagungen,
 
3. die Veranstaltung von wissenschaftlichen Symposien und Konferenzen zu den Themen erneuerbare Energien und Energieeffizienz,
 
4. die Beratung von Gremien und Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft, um diese zu veranlassen, auf dem Gebiet der Stiftungszwecke tätig zu werden, auch als Agentur für Energiedienstleistungen,
 
5. eine alle Gesellschaftsgruppen einbeziehende Öffentlichkeitsarbeit zur Verdeutlichung der Notwendigkeit des Einsatzes erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz
 
6. die Herstellung eines gesellschaftlichen Dialogs, zum Beispiel bei kulturellen Veranstaltungen Dritter, oder durch Herausgabe von wissenschaftlichen Publikationen,
 
7. die Förderung von Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Institutionen bei der Durchführung von Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit den Stiftungszwecken. Finanziert werden nur die Sachkosten, die im Rahmen der Forschungsarbeiten entstehen; dies kann auch durch Stipendien für Wissenschaftler geschehen, mit der Übernahme der Kosten, die durch die Teilnahme von Wissenschaftlern an wissenschaftlichen Konferenzen und Seminaren entstehen,  die Durchführung von Forschungsvorhaben auf den Gebieten der Stiftungszwecke gemäß Abs. 1.
 
8. die Förderung von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen hinsichtlich der Durchführung methodischer Grundlagenforschung im Bereich erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz. Dabei sollen auch solcher Einrichtungen unterstützt werden, die Gerätschaften zur Herstellung erneuerbarer Energien und der Verbesserung der Energieeffizienz versuchsweise entwickeln, herstellen und - zur Erprobung - unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einsetzen,
 
9. die Entwicklung allgemeiner Unternehmenskonzepte im Rahmen der Grundlagenforschung zum Aufbau erneuerbarer Energien und zu deren erfolgreichem, wirtschaftlichem Einsatz, auch um kapitalkräftige Unternehmen zu nachhaltigen Investitionen zu veranlassen, mit dem Ziel der Ablösung Ressourcen vernichtender und umweltfeindlicher Energien,
 
10. die Vergabe eines „energiewerk-Preises“. Mit dem Preis werden Einzelpersonen, Initiativen oder Gesellschaften ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise um erneuerbare Energien verdient gemacht haben. Er kann - sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stiftung dies zulassen - jährlich vergeben werden. Die Ordnung über die Verleihung des Preises erlässt der Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem Stiftungsvorstand. Die Preisträger können auch im Rahmen eines Wettbewerbs ermittelt werden.